einlass

Unsere Öffnungstage stehen im Eventkalender! Einlass ist immer um 22:00 Uhr falls nicht anders angegeben!


einlasskriterien

Ob ihr es glaubt oder nicht:
Wir sind traurig um jeden Gast, den wir abweisen müssen.

Kleiderordnung
Eigentlich ist das mit dem Outfit gar nicht so kompliziert. Ins Twister Dance kommt nämlich jeder, der schon mit seiner Kleidung zeigt, dass er einen besonderen Abend erleben möchte. Ausnahmen bei der Kleiderordnung werden nur bei Sonderveranstaltungen gemacht wie z.B. House & Techno Parties oder Blackmusik Parties. Dann zählt: "je freakiger desto besser"

Sonstiges
Stark alkoholisierten Personen wird der Einlaß verwehrt.

Nationalität
Das Twister Dance ist keineswegs ausländerfeindlich. Da es aber in der Vergangenheit des öfteren Auseinandersetzungen mit Ausländern gegeben hat, wird hier beim Einlass ein besonderes Augenmerk gelegt. Hier ist entscheidend, ob die Personen beim Personal bekannt sind und ob Sie von Ihrer Kleidung her zu unserer Gästestruktur passen



Altersbeschränkung (Jugendschutz)

- Jeder Besucher der Diskothek Twister-Dance sollte einen Personalausweis bei sich tragen.

- Grundsätzlich ist Jugendlichen unter 16 Jahren der Einlass in die Diskothek Twister-Dance nicht gestattet!

- 16 und 17 Jährigen Jugendlichen gestatten wir den Einlass in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten (pro Aufsichtsberechtigter Person höchstens 2 Jugendliche) und vollständig ausgefüllter und unterschriebener ERLAUBNIS-BESCHEINIGUNG der Eltern.

- Den Einlass von Jugendlichen die die oben genannten Punkte erfüllen gewähren wir den Einlass grundsätzlich nur bis 24 Uhr. Wir behalten uns das Recht vor den Einlass zu einem früheren Zeitpunkt zu verwähren, wenn die Zahl der Jugendlichen in der Diskothek über das verträgliche Maß hinaus geht.

- Die Erlaubnis-Bescheinigung ist in 2facher Ausführung zu erstellen. Eine Kopie ist bei unserem Sicherheitspersonal zu hinterlegen. Die zweite Kopie muss der Jugendliche bei sich tragen und auf Verlangen vorweisen können.

- Die aufsichtsberechtigte Person darf die Diskothek nicht ohne seine(n) zu beaufsichtigende(n) Jugendlichen verlassen. Sie hat für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (Verzehr von alkoholischen Getränken) Sorge zu tragen und muss während des Aufenthaltes nüchtern bleiben. Bei Verstoß muss für beide mit Lokalverbot gerechnet werden.




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