einlass |
Unsere Öffnungstage stehen im Eventkalender! Einlass ist immer um 22:00 Uhr falls nicht anders angegeben! |
einlasskriterien |
Ob ihr es glaubt oder nicht: Kleiderordnung Sonstiges Nationalität |
Altersbeschränkung (Jugendschutz) |
- Jeder Besucher der Diskothek Twister-Dance sollte einen Personalausweis bei sich tragen. - Grundsätzlich ist Jugendlichen unter 16 Jahren der Einlass in die Diskothek Twister-Dance nicht gestattet! - 16 und 17 Jährigen Jugendlichen gestatten wir den Einlass in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten (pro Aufsichtsberechtigter Person höchstens 2 Jugendliche) und vollständig ausgefüllter und unterschriebener ERLAUBNIS-BESCHEINIGUNG der Eltern. - Den Einlass von Jugendlichen die die oben genannten Punkte erfüllen gewähren wir den Einlass grundsätzlich nur bis 24 Uhr. Wir behalten uns das Recht vor den Einlass zu einem früheren Zeitpunkt zu verwähren, wenn die Zahl der Jugendlichen in der Diskothek über das verträgliche Maß hinaus geht. - Die Erlaubnis-Bescheinigung ist in 2facher Ausführung zu erstellen. Eine Kopie ist bei unserem Sicherheitspersonal zu hinterlegen. Die zweite Kopie muss der Jugendliche bei sich tragen und auf Verlangen vorweisen können. - Die aufsichtsberechtigte Person darf die Diskothek nicht ohne seine(n) zu beaufsichtigende(n) Jugendlichen verlassen. Sie hat für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (Verzehr von alkoholischen Getränken) Sorge zu tragen und muss während des Aufenthaltes nüchtern bleiben. Bei Verstoß muss für beide mit Lokalverbot gerechnet werden. |


